Kostenübernahme
Kostenübernahme
gesetzlicher Krankenkasse
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Therapieplatzsuche dokumentieren: Mehrere Kassenpraxen anfragen und mit Datum, Uhrzeit und frühestem Termin notieren.
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Terminservicestelle kontaktieren: Bescheinigung anfordern, dass kein zeitnaher Termin vermittelt werden konnte.
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Psychotherapeutische Sprechstunde (PTV-11): Behandlungsempfehlung durch eine Kassenpraxis einholen.
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Antrag stellen: Anrufprotokoll, Bescheinigung, PTV-11 und Schreiben des Privattherapeuten bei der Krankenkasse einreichen (vor Therapiebeginn).
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Entscheidung: Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen (bzw. 5 mit Gutachter) reagieren – sonst gilt der Antrag als genehmigt.
Kostenübernahme
privat Versichert
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Behandlung & Rechnung: Die Therapie wird meist zunächst selbst bezahlt. Anschließend wird die Rechnung bei der PKV eingereicht.
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Voraussetzung: Eine medizinische Notwendigkeit muss durch einen approbierten Psychotherapeuten bestätigt sein.
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Erstattungsfähig: Meist nur Richtlinienverfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie, Psychoanalyse).
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Leistungsumfang: Erstattung je nach Tarif 70–100 %, oft begrenzte Sitzungsanzahl (ca. 30–50 pro Jahr).
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Beihilfe: Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) erhalten eine Teilkostenübernahme über Beihilfe und ggf. eine Resterstattung durch ihre PKV.
Kostenübernahme
über Zusatzversicherungen
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Behandlung: Patient*in lässt sich von einem zugelassenen Heilpraktiker behandeln. Die Methode muss von der Versicherung anerkannt sein.
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Rechnung: Die Kosten werden zunächst privat gezahlt. Der Heilpraktiker stellt eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.
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Einreichung: Rechnung mit Angaben zu Datum, Art, Dauer und Kosten bei der Zusatzversicherung einreichen.
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Prüfung: Die Versicherung prüft die Erstattungsfähigkeit und Tarifbedingungen (z. B. Höchstbeträge, Wartezeit).
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Erstattung: Nach positiver Prüfung erfolgt eine anteilige oder vollständige Kostenerstattung, meist 70–90 %, oft bis zu 1.000 € pro Jahr.